
pauschal
ein fester Monatsbetrag, unabhängig vom Arbeitsaufwand der Kanzlei, meistens angewandt bei Dauerleistungen für Unternehmer

stündlich
abhängig vom Arbeitsaufwand der Kanzlei, d.i. der Stundenzahl der Arbeit eines Juristen an gegebenem Auftrag, meistens angewandt bei dringenden, einmaligen Aufträgen

allgemain
vom Arbeitsaufwand der Kanzlei unabhängiger Betrag, meistens angewandt bei Einzelaufträgen, deren Dauer schwer vorauszuschätzen ist
Auf Wunsch des Kunden ist es möglich, Modifikationen dieser drei Vergütungsarten vorzunehmen sowie die Vergütungshöhe je nach erreichtem Ergebnis zu gestalten (Erfolgsprämie).